Bericht vom 129. Deutschen Ärztetag

In der Zeit vom 27. bis 30. Mai 2025 fand in Leipzig der 129. Deutsche Ärztetag statt.

Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken war anwesend und traf damit erstmals öffentlich mit der deutschen Ärzteschaft zusammen. Der Berufsverband der Deutschen Osteopathischen Ärztegesellschaften (BDOÄ e. V.) war –  wie in den Jahren 2023 und 2024 – das dritte Mal auf dem Ärztetag vertreten. Es gelang wieder mit Besuchern und mit Delegierten ins Gespräch zu kommen und über die ärztliche Osteopathie, die Fortbildungen und berufspolitische Themen zu informieren.

Am 29. Mai gaben die Delegierten mit überwältigender Mehrheit (212 zu 19 Stimmen) grünes Licht für den finalen Schritt einer Reformierung der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Die bisher gültige GOÄ stammt in ihrer Grundstruktur aus dem Jahr 1982. Medizinischer Fortschritt, Digitalisierung und gestiegene Praxisbetriebskosten wurden darin bislang kaum oder nur in Form von Analogziffern abgebildet, was zu zunehmenden Rechtsunsicherheiten führt. Die Bundesärztekammer (BÄK), der PKV-Verband und die Beihilfe werden nun dem Bundesgesundheitsministerium die neue GOÄ übermitteln, damit die entsprechende Rechtsverordnung erlassen werden kann. In welchem Zeitrahmen dies geschieht, ist noch unklar. Wenn die neue GOÄ rechtskräftig ist, werden für osteopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte das erste Mal offizielle osteopathische Abrechnungsziffern zur Verfügung stehen.

 

Kommentar des BDOÄ zum geforderten Berufsgesetz Osteopathie

Nichtärztliche Osteopathieverbände fordern seit über 30 Jahren die Anerkennung der Osteopathie als eigenständiger Heilberuf in Deutschland. Am 9. April stellten CDU/CSU und SPD den Koalitionsvertrag für den 21. Deutschen Bundestag vor. Dort findet sich die Absichtserklärung: „Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich“.

Der BDOÄ hat bereits 2017 in seiner Frankfurter Erklärung folgendes festgestellt:

„Innerhalb der Osteopathie haben viele nicht ärztliche Osteopathen wichtige Beiträge zur Etablierung und Weiterentwicklung der Osteopathie geleistet. Der BDOÄ befürwortet und unterstützt die Zusammenarbeit zwischen nicht ärztlichen und ärztlichen Osteopathen vor allem im Hinblick auf die Qualität der Osteopathischen Medizin/Osteopathie und die Patientensicherheit.

Auf dem Weg zur Professionalisierung der nicht ärztlichen Osteopathie ist eine Akademisierung der Osteopathie unumgänglich. Dies bedeutet eine Hochschul-Ausbildung nach den Bologna Regeln mit Abschluss BSc. in Osteopathie.

Da Osteopathie Ausübung der Heilkunde bedeutet und nicht in Teilbereiche gegliedert werden kann, erfordert sie einen vollumfänglichen Zugang zur Heilkunde. Ein Zugang zur Heilkunde besteht bereits nach dem Heilpraktikergesetz. Aus Sicht des BDOÄ ist ein weiterer Heilkundezugang nicht notwendig. Das Berufsbild des Osteopathen solltestaatlich geregelt werden (auf Bachelor Niveau) und kann dann innerhalb der Heilpraktikerlaubnis ausgeübt werden. Die Patienten können damit qualitätsbezogen ärztliche und nicht ärztliche Osteopathie in Anspruch nehmen.“

Stand 2025 hat sich an dieser Auffassung keine Änderung ergeben.