Ärztliche Kompetenz in der Osteopathie

Diesen Bereich ergänzen wir nach und nach um Informationen, die für unsere Patienten, unsere ärztlichen Osteopathen oder unsere Partner im Gesundheitssystem interessant sind

SERVICE

Unsere Osteopathie-Videos

In den BDOÄ-Videos für unseren YouTube-Kanal gehen praktizierende Osteopathen und Osteopathinnen ausführlich auf Themen und Fragen aus ihrer täglichen Praxis ein.
Die „Video zur ärztlichen Osteopathie“ sind Beiträge aus den Mediatheken verschiedener TV-Sender. Neben Interviews finden Sie hier auch Magazinbeiträge über die praktische Arbeit ärztlicher Osteopathinnen und Osteopathen mit interessanten Fallbeispielen.

Hier finden Sie Hinweise auf den Inhalt einzelner Osteopathie-Videos und Links zu allen Beiträgen:

BDOÄ – Ärztliche Kompetenz in der Osteopathie

 

Welche gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Osteopathie?

Bei der Entscheidung für eine osteopathische Behandlung stellt sich auch die Frage, ob die gesetzliche Krankenkasse oder die private Zusatzversicherung die Kosten übernehmen. Mithilfe dieser Liste, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt,  können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, welche gesetzlichen Krankenkassen sich derzeit an den Kosten für Osteopathie beteiligen. Unabhängig davon, ob Ihre gesetzliche Krankenkasse hier aufgeführt ist, sollten Sie grundsätzlich das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter suchen. Es werden in diesem Zusammenhang viele Einzelfallentscheidungen getroffen.

Dies gilt auch für private Zusatzversicherungen.

Liste der Krankenkassen

 

Wie rechnen ärztliche Osteopathen ihre Leistungen ab?

Da die Osteopathie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört, können Behandlungen durch ärztliche Osteopathen nur privat abgerechnet werden. Da in der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), nach der private Leistungen abgrechnet werden müssen, noch keine osteopathischen Ziffern enthalten sind, schreibt der Gesetzgeber eine analoge Abrechnung vor. Der BDOÄ hat aus diesem Grund in Abstimmung mit allen BDOÄ-Mitgliedsgesellschaften eine Abrechnungsempfehlung erarbeitet. Die Ziffern werden fast alle auch von der Hufelandgesellschaft empfohlen und sind auch gerichtlich bestätigt worden. Sie sollten daher von allen privaten Krankenversicherungen übernommen werden.

Abrechnungsempfehlung

 

Kostenbeteiligung für Osteopathie? Fragen Sie Ihre Krankenkasse.

Der BDOÄ informiert seine Mitglieder und deren Patienten

Was gibt es Neues in der Osteopathie?

Für unsere Partner in der Presse und im Gesundheitssystem veröffentlichen wir in diesem Bereich interessante Artikel, Mitteilungen und Studienergebnisse zur Osteopathie. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch gern für Fragen, Interviewanfragen und weitere Informationen zur Verfügung.

Artikel und mehr