Ärztliche Kompetenz in der Osteopathie

Die Abrechnungsempfehlung des BDOÄ für seine Mitglieder

Osteopathische Behandlungen sind im aktuellen Leistungsverzeichnis noch nicht mit eigenen Ziffern abgebildet

ABRECHNUNGEN

Ärztliche Osteopathen rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab

Der BDOÄ als Dachverband der ärztlich osteopathischen Fachgesellschaften (ÄSOM,DAAO, DÄGO und DGOM) empfiehlt zur Abrechnung osteopathischer Behandlungen unten aufgelistete Ziffern der aktuellen GOÄ, da die osteopathischen Leistungen sich in dem aktuellen Gebührenverzeichnis nicht abbilden.

Beratungen und Untersuchungen können, wie bei allen anderen Fachrichtungen auch, als Leistung für eine osteopathische Behandlung verwendet werden.

Die Ziffern werden fast alle auch von der Hufelandgesellschaft empfohlen.

Weiter empfiehlt der BDOÄ, einen Text zur Analogabrechnung aus der GOÄ in die Rechnung einzustellen:

„Der Arzt darf daher für selbstständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind … eine analoge Bewertung in Ansatz bringen. Dazu muss er im Gebührenverzeichnis eine der fehlenden Leistung gleichwertige Position suchen; gleichwertig bedeutet in der technischen Durchführung, der Art, im Kosten- und Zeitaufwand vergleichbar.“

 

Abrechnungsempfehlung des BDOÄ (Berufsverband Deutscher Osteopathischer Ärztegesellschaften e. V.) / Stand: September 2015

 

Leistungsbezeichnung GOÄ Nr. Einfacher Satz 2,3 -/ 1,8 -facher Satz
Beratung 1 4,66 10,71
Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken 4 12,82 29,49
Untersuchung Organsystem/Bewegungsapparat 7 9,33 21,46
Untersuchung Ganzkörperstatus 8 15,16 34,86
Erstanamnese, Mindestdauer 60 Minuten, zur Einleitung einer osteopathischen Behandlung. Erfassung der lebensgeschichtlich relevanten Daten, welche das psychosoziale Befinden, die durchgeführten Operationen, aktuelle Medikation und alle physiologischen Systeme umfasst. Einschließlich schriftlicher Aufzeichnungen. 30 a 52,46 120,66
Anamnese, Mindestdauer 30 Minuten, zur Einleitung einer osteopathischen Behandlung. Erfassung der lebensgeschichtlich relevanten Daten, welche das psychosoziale Befinden, die durchgeführten Operationen, aktuelle Medikation und alle physiologischen Systeme umfasst. Einschließlich schriftlicher Aufzeichnungen. 31 a 26,23 60,33
Osteopathische Beratung zur Umstellung von krankheitsrelevanten Lebensgewohnheiten. Mindestdauer 20 Minuten. 34 a 17,49 40,23
Osteopathische Prüfung der kindlichen Entwicklung bezüglich der Grobmotorik, der Feinmotorik, der Sprache und des sozialen Verhaltens 715 a 12,82 29,49
Osteopathische Behandlung eines Organs im Thorax,

Bauch oder Becken einschließlich der Aufhängesysteme des Organs

410 a 11,66 26,81
Osteopathische Behandlung von bis zu 3 weiteren Organen im Thorax, Bauch oder Becken, je Organ 420 a 4,66 10,72
Osteopathische Behandlung von Thorax/Atemapparat 505 a 4,95 8,91
Osteopathische Behandlung mit myofascial Release mehrerer Körperregionen 506 a 7,00 12,60
Osteopathische Behandlung mit myofascial Release in einer Körperregion 507 a 4,66 8,39
Osteopathische Behandlung mit Muskelenergietechniken (MET) an den Extremitäten 510 a 4,08 7,34
Osteopathische Behandlung mit funktionellen Techniken am Stamm und/oder Extremitäten 514 a 6,12 11,02
Osteopathische Dekompression entsprechend Extensionsbehandlung 515 a 2,22  4,00
extramuskuläre Bindegewebsmobilisierung 523 a 3,79 6,82
Tenderpoint – Behandlung nach Jones an den Extremitäten 525 a 2,04 3,67
Tenderpoint – Behandlung nach Jones an Wirbelsäule und/oder Rumpf 526 a 3,21 5,78
Osteopathische Behandlung an einer Region des Neurocraniums/Viscerocraniums 714 a 10,49 24,13
Osteopathische Behandlung von bis zu 3 weiteren Regionen des Neurocraniums / Viscerocraniums 717 a 6,41 14,74
übende Verfahren / Relaxation 846 a 8,74 20,10
Osteopathisch medizinische Behandlung multisegmentaler und somatischer Funktionsstörungen des Rumpfes (einschließlich des Brustkorbes und Beckenringes), entsprechend  Einrenkung der Luxationen von Wirbelgelenken im Durchhang 2203 a 43,07 99,06
Osteopathisch medizinische Behandlung multisegmentaler und somatischer Funktionsstörungen der oberen oder unteren Extremität, entsprechend Redressement einer Beinverkrümmung 2277 a 33,05 76,02
Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule 3306 a 8,63 19,85
Osteopathische Behandlung der Wirbelsäule 3306W 8,63 19,85
Chirotherapeutischer Eingriff an einem oder mehreren Extremitätengelenken 3306D 8,63 19,85
Osteopathische Behandlung eines oder mehrerer Extremitätengelenke 3306O 8,63 19,85