Der BDOÄ setzt sich national und europaweit für einen qualitätsorientierten Mindeststandard in der osteopathischen Ausbildung ein.
In Deutschland ist die Voraussetzung für eine selbstständige Ausübung der Osteopathie die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Diese erhalten nur approbierte Ärzte und Heilpraktiker. Physiotherapeuten dürfen Osteopathie in Deutschland nicht ausüben.
Zur Qualitätssicherung der Osteopathischen Medizin in Deutschland setzt der BDOÄ sich für die Integration der Osteopathischen Medizin als ärztliche Weiterbildung bzw. medizinische Fachrichtung ein. Hierbei verweisen wir auf den Mindeststandard, der auch vom EROP (European Register of Osteopathic Physicians) vertreten wird. Demnach müssen zur Anerkennung als osteopathischer Arzt mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Diese Ausbildung gepaart mit Einfühlungsvermögen und Erfahrung erlaubt eine sichere und wirksame Anwendung der Osteopathie zum Wohl der Patienten.
Alle Mitglieder der vom BDOÄ vertretenen Ärztegesellschaften haben diese Aus- und Weiterbildung abgeschlossen und nehmen kontinuierlich an weiteren Fortbildungen teil.
Osteopathie und Osteopath sind bisher keine geschützten Begriffe. Patienten wird daher empfohlen, selbst auf die Qualifikation ihres Osteopathen zu achten.
Für die Patientensicherheit wäre eine vier- bis fünfjährige Facharztausbildung mit klinischer Ausbildung wünschenswert. Der BDOÄ hat für die Bundesärztekammer sowohl ein Curriculum, als auch einen Literaturüberblick der wissenschaftlichen Arbeiten zur Osteopathischen Medizin erstellt.