Ärztliche Kompetenz in der Osteopathie

Unser Anspruch: Eine hochwertige Osteopathie-Ausbildung nach etablierten internationalen Standards

Der BDOÄ setzt sich national und europaweit für einen qualitätsorientierten Mindeststandard in der osteopathischen Ausbildung ein.

AUSBILDUNGSSTANDARD

Hochwertige Osteopathie-Ausbildung für die Sicherheit unserer Patienten

In Deutschland ist die Voraussetzung für eine selbstständige Ausübung der Osteopathie die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Diese erhalten nur approbierte Ärzte und Heilpraktiker. Physiotherapeuten dürfen Osteopathie in Deutschland nicht ausüben.

Zur Qualitätssicherung der Osteopathischen Medizin in Deutschland setzt der BDOÄ sich für die Integration der Osteopathischen Medizin als ärztliche Weiterbildung bzw. medizinische Fachrichtung ein. Hierbei verweisen wir auf den Mindeststandard, der auch vom EROP (European Register of Osteopathic Physicians) vertreten wird. Demnach müssen zur Anerkennung als osteopathischer Arzt mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Die Approbation als Arzt und eine mindestens dreijährige klinische Weiterbildung
  • Eine postgraduierte Weiter-/Fortbildung in Osteopathischer Medizin von mindestens 700 Stunden
    Dieses postgraduierte Programm muss von einer anerkannten osteopathischen medizinischen Fachgesellschaft unterrichtet oder lizenziert werden.
  • Eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung zum Abschluss der Weiter-/Fortbildung
    Diese Prüfung muss vor einem Prüfungsausschuss abgelegt werden, der von den Fachgesellschaften anerkannt ist.
  • Die postgraduierte Weiter-/Fortbildung in Osteopathischer Medizin kann
    berufsbegleitend zur Facharztausbildung stattfinden, sie muss aber mindestens
    über einen Zeitraum von vier Jahren bis zum Abschluss erfolgen.

 

Alle in unserer Ärztesuche aufgeführten Mitglieder haben die von uns geforderte Ausbildung

Umfassende medizinische und osteopathische Ausbildung ist Vorausetzung für sichere Osteopathie

Diese Ausbildung gepaart mit Einfühlungsvermögen und Erfahrung erlaubt eine sichere und wirksame Anwendung der Osteopathie zum Wohl der Patienten.

Alle Mitglieder der vom BDOÄ vertretenen Ärztegesellschaften haben diese Aus- und Weiterbildung abgeschlossen und nehmen kontinuierlich an weiteren Fortbildungen teil.

Osteopathie und Osteopath sind bisher keine geschützten Begriffe. Patienten wird daher empfohlen, selbst auf die Qualifikation ihres Osteopathen zu achten.

Fachärztliche Fortbildung mit Gebietsbezeichnung Osteopathische Medizin

Für die Patientensicherheit wäre eine vier- bis fünfjährige Facharztausbildung mit klinischer Ausbildung wünschenswert. Der BDOÄ hat für die Bundesärztekammer sowohl ein Curriculum, als auch einen Literaturüberblick der wissenschaftlichen Arbeiten zur Osteopathischen Medizin erstellt.

Wissenschaftlicher Literaturüberblick zur Evidenz der OM