Für uns stehen hohe Qualitätsstandards in der Aus- und Fortbildung ärztlicher Osteopathen und die Eingliederung der ärztlichen Osteopathie als medizinische Fachrichtung im Mittelpunkt.
Der BDOÄ vertritt die Interessen seiner Mitgliedsgesellschaften (ÄSOM, DAAO, DÄGO, DGOM) und damit der großen Mehrzahl der ärztlichen Osteopathinnen und Osteopathen in Deutschland.
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Sie darf daher nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeübt werden. Physiotherapeuten haben keine Heilerlaubnis und dürfen nach geltender Rechtsprechung Osteopathie nicht ausüben. Dennoch ist in Deutschland weder die Aus- und Fortbildung in Osteopathie einheitlich geregelt noch ist der Begriff Osteopath geschützt.
Zur Sicherheit unserer Patienten und zum Schutz der Qualität der Osteopathischen Medizin setzt sich der BDOÄ seit seiner Gründung national und europaweit vorrangig für die Verankerung internationaler Mindeststandards der Aus- und Fortbildung in Osteopathischer Medizin und den Schutz des Begriffs Osteopathischer Arzt ein. Dieser Standard wurde vom EROP (European Register for Osteopathic Physicians) definiert.
Mehr Informationen zum Ausbildungsstandard
Ihre Erfolge und die stetig steigende Nachfrage durch Patienten haben die Osteopathie zu einem wichtigen Faktor im europäischen Gesundheitssystem gemacht.
Osteopathische Medizin ist personenzentriert und evidenzbasiert. Nach den Regeln der WHO (Weltgesundheitsorganisation) und der OIA (Osteopathic International Alliance) ist sie damit Teil einer integrierten Patientenversorgung. Um der Bedeutung der Osteopathischen Medizin gerecht zu werden, setzen wir uns dafür ein, dass sie in den Leistungskatalog der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) aufgenommen wird. Auch einige gesetzliche Krankenkassen und private Zusatzversicherungen sind schon jetzt bereit, sich an den Kosten für ärztlich osteopathische Behandlungen zu beteiligen.
Informationen zur Kostenübernahme
Der BDOÄ verfolgt das Ziel der Integration der Osteopathischen Medizin als medizinischen Fachbereich mit Gebietsbezeichnung. Wir sind überzeugt, dass die Osteopathische Medizin einen wertvollen Beitrag zur ärztlichen Heilkunst leistet und entsprechend anerkannt werden sollte.
Als Zwischenschritt zu diesem Ziel haben wir die Einrichtung einer Zusatzweiterbildung der Osteopathischen Medizin und deren Aufnahme in den Weiterbildungskatalog der Bundesärztekammer beantragt. Hierzu wurde ein Curriculum erarbeitet, das 700 Stunden in vier Jahren umfasst. Wünschenswert ist darüber hinaus eine praktisch-klinische Fortbildung, die nur im Rahmen einer Facharztausbildung vorstellbar ist.
Um die geforderte Evidenz der Methode zu belegen hat der BDOÄ 2017 einen Überblick der wissenschaftlichen Literatur erstellt. Dieser Überblick zeigt, dass es sehr wohl wissenschaftliche Evidenz zur Osteopathischen Medizin gibt.
Wissenschaftlicher Literaturüberblick zur Evidenz der Osteopathischen Medizin